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Sechs Bereiche, ein einziges Dossier
Wir verkaufen keine Produkte: Wir bauen ein stimmiges Versicherungskonzept auf und halten es über die Jahre aktuell. Hier finden Sie, womit wir uns befassen und wie wir vorgehen.
Privatpersonen und Familien
Der Versicherungsschutz im privaten Leben
Für eine Familie mit Wohnsitz im Tessin ist die Krankenversicherung mit Abstand der schwerste Posten. Wie gut Sie tatsächlich geschützt sind, entscheidet aber das Zusammenspiel der Bereiche — Gesundheit, Vermögen, Vorsorge.
Gesundheit und Krankheit
2026 hat die durchschnittliche KVG-Prämie im Tessin CHF 501.50 pro Monat erreicht, mit einem Anstieg von 7,1%: dem höchsten der Schweiz. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Modell kann der Unterschied für eine erwachsene Person in der Prämienregion 1 monatlich mehr als CHF 90 betragen. Es lohnt sich, jedes Jahr genau hinzusehen.
- Grundversicherung (KVG): Wahl des Versicherers, der Franchise (von CHF 300 bis 2'500 für Erwachsene) und des Modells — Hausarzt, Telemedizin, HMO, Apotheke.
- Zusatzversicherungen (VVG): Abteilung halbprivat oder privat, Komplementärmedizin, Zahnbehandlungen, Brillen, Check-ups, Kapital bei Spitalaufenthalt.
- Krankentaggeld für Selbstständige und Arbeitgeber.
- Prämienverbilligung (IPV): Prüfung des Anspruchs auf den kantonalen Beitrag, von dem rund ein Drittel der Versicherten im Tessin profitiert.
- Jährliche Überprüfung vor der Frist des 30. November.
- Bereich entwickelt in Partnerschaft mit Due Mila.
Vorsorge und Säule 3a
AHV und Pensionskasse decken im besten Fall rund 60% des letzten Einkommens. Der Rest hängt davon ab, was Sie selbst aufbauen — und wie steuereffizient Sie es tun.
- Säule 3a: Steuerabzug bis CHF 7'258 pro Jahr mit Pensionskasse, bis 20% des Einkommens und höchstens CHF 36'288 ohne.
- Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a: Ab 2026 können fehlende Beitragsjahre ab 2025 nachgezahlt werden.
- Vergleich Bank / Versicherung: Flexibilität gegen Risikoschutz, mit den tatsächlichen Kosten auf dem Tisch.
- Analyse der Lücken bei Invalidität, Tod oder vorzeitiger Pensionierung.
- Säule 3b und freie Sparlösungen.
- Abstimmung mit der 2. Säule, den BVG-Einkäufen und dem Vorbezug für selbstbewohntes Wohneigentum.
Leben und Risiko
Ein Risikoschutz dient einem einzigen Zweck: sicherzustellen, dass die Menschen, die von Ihnen abhängen, ihr Leben nicht umstellen müssen, wenn etwas schiefgeht. Wir berechnen ihn anhand Ihrer tatsächlichen Verpflichtungen, nicht anhand einer Standardtabelle.
- Kapital im Todesfall zur Deckung der Hypothek oder des familiären Lebensstandards.
- Invalidenrente als Ergänzung zu den Leistungen von IV und BVG.
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit.
- Lösungen für Selbstständige, die nicht über die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers gedeckt sind.
- Absicherungen für die Hypothek, wie sie Kreditinstitute verlangen.
- Überprüfung der Begünstigungsklauseln und Abstimmung mit dem Erbrecht.
Wohnen und Vermögen
Im Tessin gehört ein grosser Teil der Mietliegenschaften privaten Eigentümern. Ob Mieterin oder Eigentümer: Haftpflicht und Hausrat müssen auf die richtigen Summen versichert sein — meist stammen sie noch von vor zehn Jahren.
- Hausrat: Versicherungssumme berechnet auf dem tatsächlichen Inventar, nicht über den Daumen geschätzt.
- Privathaftpflicht für den ganzen Haushalt, einschliesslich Kinder und Haustiere.
- Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung für Eigentümer, abgestimmt auf die kantonale Gebäudeversicherung.
- Rechtsschutz für Privatbereich, Verkehr und Mietsachen.
- Wertsachen, Schmuck, Kunstwerke, Musikinstrumente.
- Mietkaution als Alternative zum Bankdepot.
Fahrzeuge und Mobilität
Das Tessin gehört zu den Kantonen mit der höchsten Motorisierung der Schweiz, mit über 600 Personenwagen pro tausend Einwohner. Die Prämie hängt vom Bonus, von der Franchise und von Optionen ab, die fast niemand liest — und die wir lesen.
- Obligatorische Haftpflicht sowie Teil- oder Vollkasko.
- Übertrag des Bonus aus dem Ausland: Mit der Bestätigung des früheren Versicherers vermeiden Sie jahrelange Zuschläge.
- Neuwertentschädigung, Bonusschutz, wählbare Selbstbehalte.
- Pannenhilfe in der Schweiz und in Europa.
- Motorräder, Boote und Oldtimer.
- Firmenflotten und Geschäftsfahrzeuge.
Unternehmen und Selbstständige
Für die KMU des Tessins
Im Tessin sind über 40'000 Unternehmen tätig, und neun von zehn beschäftigen weniger als zehn Personen: genau die Grösse, in der niemand sich hauptamtlich um die Versicherungen kümmert. Genau dort arbeiten wir.
Personal
- Obligatorische Unfallversicherung (UVG) und Unfallzusatzversicherung
- Krankentaggeldversicherung
- Berufliche Vorsorge (BVG): Analyse des Vorsorgeplans und Ausschreibung
- Deckungen für Führungs- und Schlüsselpersonen
Betrieb
- Betriebs- und Berufshaftpflicht
- Sach-, Feuer-, Elementarschäden und Betriebsunterbrechung
- Technische Versicherungen, Maschinen, Transport und Waren
- Cyberrisiken und Datenschutz
Mandatsführung
- Policeninventar und Risikoanalyse
- Ausschreibung unter den Versicherern und Prämienverhandlung
- Zentrale Schadenbearbeitung
- Jahresbericht und Überprüfung der Deckungen
Auf Wunsch arbeiten wir gegen Honorar statt gegen Courtage und geben die von den Versicherern erhaltenen Entschädigungen vollumfänglich weiter: Für strukturierte Unternehmensmandate ist das die transparenteste Form.
Transparenz
Wie wir entschädigt werden
Ein Broker kann auf zwei Arten bezahlt werden: von den Gesellschaften über eine in der Prämie enthaltene Courtage oder von der Kundschaft über ein Honorar. Beide Formen sind zulässig; unzulässig ist einzig, sie zu verschweigen.
Beratung gegen Courtage
Das ist die übliche Form für Privatkundinnen und Privatkunden. Die Courtage ist bereits in der Prämie enthalten: Der Vertrag kostet nicht mehr, weil er über BS Assicurazioni abgeschlossen wurde. Vor dem Abschluss teilen wir Ihnen Art und Umfang der Entschädigung mit, wie es Art. 45b VAG vorsieht.
Beratung gegen Honorar
Für komplexe Unternehmensmandate vereinbaren wir ein Pauschal- oder Stundenhonorar. In diesem Fall werden die von den Versicherern erhaltenen Entschädigungen vollumfänglich an die Kundschaft weitergegeben.
Die Grenzen, die die Branche setzt
Im Krankenbereich gilt die Branchenvereinbarung Versicherungsvermittlung 3.0, die der Bundesrat per 1. September 2024 für allgemeinverbindlich erklärt hat: Die Entschädigung ist auf CHF 70 pro versicherte Person in der Grundversicherung und auf höchstens sechzehn monatliche Nettoprämien für einen Abschluss in den Zusatzversicherungen begrenzt. Zudem sind Werbeanrufe ohne Vorbeziehung verboten, und ein unterzeichnetes Beratungsprotokoll ist obligatorisch.
Keine Beratung beginnt, bevor Sie wissen, wer uns bezahlt, wie viel und wofür. Sagt es Ihnen ein Vermittler nicht von sich aus, fragen Sie danach: Es ist Ihr Recht.
Ein Dossier, eine Überprüfung pro Jahr
Wir bringen Ordnung in Ihre Policen
Bringen Sie uns, was Sie haben: Wir lesen alles und sagen Ihnen, was zu behalten, was zu kündigen und was zu ergänzen ist.