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Beratung

Das Unternehmen

Eine lokale Struktur für eine Arbeit, die Aufmerksamkeit verlangt

BS Assicurazioni entsteht in Ascona aus einer einfachen Überzeugung: Im Versicherungsgeschäft macht nicht der Produktkatalog den Unterschied, sondern die Zeit, die sich jemand nimmt, um Ihre Situation zu verstehen.

Positionierung

Was wir sind und was wir nicht sind

Wir sind ein ungebundener Versicherungsbroker: ein ungebundener Versicherungsvermittler im Sinne von Art. 40 VAG, eingetragen im öffentlichen Register der FINMA. Wir gehören zu keiner Gesellschaft und verkaufen keinen Katalog: Wir vergleichen den Markt und wählen gemeinsam mit Ihnen aus.

Wir sind weder eine automatische Vergleichsplattform noch ein Callcenter. Jedes Dossier wird von einer Person betreut, die Ihren Namen, Ihre Familie und Ihre Situation kennt — und die ans Telefon geht, auch wenn das Geschäft längst abgeschlossen ist.

Wir sind im ganzen Kanton Tessin tätig, mit Sitz in Ascona. Die Beratung erfolgt auf Italienisch, Portugiesisch und Deutsch; die Website und die Übersichtsdokumente gibt es auch auf Französisch und Englisch.

Werte

Drei Grundsätze, buchstabengetreu angewendet

Unabhängigkeit

Keine Exklusivvereinbarung, keine Überkreuzbeteiligung mit einem Versicherer, keine von aussen vorgegebenen Verkaufsziele. Ist es die beste Lösung, dort zu bleiben, wo Sie sind, sagen wir es Ihnen.

Klarheit

Jeder Vorschlag ist schriftlich, vergleichend und verständlich: tatsächliche Prämien, Leistungen, Ausschlüsse, Kündigungsfristen. Keine versteckten Klauseln auf der letzten Seite.

Kontinuität

Ein Versicherungsdossier ist kein einmal unterzeichneter Vertrag: Es ist eine Überprüfung pro Jahr, eine Aktualisierung bei jeder Lebensveränderung und eine Person, die erreichbar ist, wenn etwas passiert.

Partnerschaft

Due Mila, für den Krankenbereich

Ein regional verankerter Broker seit 1998, heute unser Partner für den Krankenbereich.

Im Krankenbereich arbeitet BS Assicurazioni mit Due Mila zusammen, einer 1998 im Locarnese gegründeten Brokerfirma, die heute in Ascona, Lugano und St. Moritz tätig ist, ein Dutzend Mitarbeitende zählt und über dreissig Gesellschaften mandatiert hat.

Die Zusammenarbeit betrifft ausschliesslich den Krankenbereich — Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG). In allen übrigen Bereichen handelt BS Assicurazioni vollständig eigenständig, mit eigenen Mandaten und direktem Vergleich des gesamten Marktes.

  • Gesundheit: Beratung gemeinsam mit dem Partner, nach der Branchenvereinbarung Versicherungsvermittlung 3.0
  • Vorsorge, Leben, Vermögen, Fahrzeuge und Unternehmen: eigenständiges BS Assicurazioni-Mandat
  • In beiden Fällen eine einzige Ansprechperson für die Kundschaft

Unser Radius

Wo wir arbeiten und wie

3

Beratungssprachen: Italienisch, Portugiesisch und Deutsch. Website und Dokumente auch auf Französisch und Englisch.

6

betreute Versicherungsbereiche, von der Krankenkasse bis zur Betriebshaftpflicht.

1

Ansprechperson für das gesamte Familien- oder Unternehmensdossier.

TI

Tätigkeitsgebiet: der ganze Kanton Tessin, mit Sitz in Ascona.

Regeln des Berufs

Der Rahmen, in dem wir arbeiten

Seit dem 1. Januar 2024 hat die Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Vermittler verschärft. Wir fassen sie hier zusammen, weil sie faktisch die Garantien sind, über die die Kundschaft verfügt.

Eintrag im FINMA-Register

Ungebundene Vermittler dürfen nur tätig sein, wenn sie im öffentlichen Register der FINMA eingetragen sind, die Leumund, berufliche Qualifikationen und Versicherungsdeckung prüft. Das Register ist online für alle einsehbar: Sie können uns jederzeit überprüfen.

Berufshaftpflichtversicherung

Das Gesetz verlangt eine Deckung für Vermögensschäden von mindestens zwei Millionen Franken pro Jahr; der Betrag steigt mit der Zahl der Mitarbeitenden. Sie schützt die Kundschaft vor einem Beratungsfehler.

Weiterbildung

Die beruflichen Fähigkeiten werden mit einer anerkannten Prüfung nachgewiesen und mit einer periodischen Rezertifizierung erhalten, nach den seit dem 1. Oktober 2024 geltenden Mindeststandards der Branche.

Transparenz über die Entschädigungen

Art. 45b VAG verpflichtet dazu, die Kundschaft über Art und Umfang der von Versicherern oder Dritten erhaltenen Entschädigungen zu informieren. Im Krankenbereich gelten zusätzlich die Grenzen der Branchenvereinbarung, die der Bundesrat 2024 für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Bei Meinungsverschiedenheiten mit einer Gesellschaft können Sie sich kostenlos an den Ombudsman der Privatversicherung und der Suva wenden. Wir helfen Ihnen, das Dossier vorzubereiten — auch dann, wenn die Gegenpartei ein Versicherer ist, mit dem wir zusammenarbeiten.

Lernen wir uns kennen

Am besten beurteilen Sie uns, indem Sie uns auf die Probe stellen

Bringen Sie uns einen konkreten Fall: eine Police, die Sie nicht verstehen, eine Prämie, die gestiegen ist, eine Frist, die näher rückt.